Wir schreiben den 16.April 1871: Es ist ein Sonntag. Der preußische König und frisch gekrönte Kaiser Wilhelm I. setzt „im Namen des deutschen Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages“ die neue Reichsverfassung in Kraft. Darin wird die Residenzstadt des neuen Kaisers zum Sitz des Bundesrates ernannt und Berlin damit zur Hauptstadt des Deutschen Reiches erklärt. Die „Verfassungs-Urkunde für das Deutsche Reich“ tritt am 4. Mai 1871 in Kraft.
Nur sechs Jahre später überschreitet die Einwohnerzahl im Jahr 1877 die Millionengrenze. 1912 sind es bereits zwei Millionen. Mit der Schaffung der Einheitsgemeinde Groß-Berlin im Jahr 1920 schnellt die Einwohnerzahl sprunghaft nach oben und liegt mit diesen Eingemeindungen plötzlich deutlich über der Drei-Millionen-Grenze.
Kein Aprilscherz: Zehn Jahre nach Übernahme der Hauptstadtfunktion tritt Berlin am 1. April 1881 aus der 1815 geschaffenen preußischen Provinz Brandenburg aus und wird ein selbstständiger Stadtkreis.